Öffentlichkeitsarbeit für die Feuerwehr ist versichert
Retten, Löschen, Bergen und Schützen sind schon längst nicht mehr die einzigen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren. Bei vielen Veranstaltungen tritt die Feuerwehr auf und präsentiert sich und ihre Arbeit in der Öffentlichkeit. Wie steht es in diesen Fällen mit dem Versicherungsschutz?
Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten durch die Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (FUK NRW) versichert, die im inneren Zusammenhang mit der Feuerwehr stehen. Zusätzlich hat das Bundessozialgericht durch seine Rechtsprechung schon mehrfach geklärt, dass die Freiwilligen Feuerwehren auch bei Veranstaltungen versichert sind, die ihnen als Präsentationsplattform dienen. Hier geht es vor allem darum, der Bevölkerung und damit einer breiten Öffentlichkeit zu zeigen, wie sich die Feuerwehr für den Schutz und die Sicherheit einsetzt.
Für das Ehrenamt begeistern
Dabei geht es aber nicht nur um Veranstaltungen, zu denen die Feuerwehr eingeladen wird, sondern auch um Veranstaltungen, zu denen die Feuerwehr selber einlädt. So zum Beispiel auch anlässlich eines Tages der Offenen Tür, wobei solche Gelegenheiten auch oft gute Möglichkeiten bieten, neue Mitglieder für das Ehrenamt zu begeistern.
Vor allem in den Gegenden Nordrhein-Westfalens, die sehr ländlich strukturiert sind, ist es wichtig für die Freiwillige Feuerwehr, viele aktive Mitglieder zu haben. Hier bringen die Veranstaltungen der Feuerwehren den Menschen nahe, dass eine funktionierende Freiwillige Feuerwehr wichtig ist für das soziale Leben einer Gemeinde.
Veranstaltungen müssen angeordnet sein
Innerhalb der Feuerwehren spielt auch die Pflege der Kameradschaft eine große Rolle, um – insbesondere bei der Brandbekämpfung – ein gutes Verhältnis untereinander und Vertrauen aufzubauen. Das muss nicht nur an den Übungsabenden erfolgen, sondern kann auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen geschehen.
Für den jeweiligen Versicherungsschutz durch die FUK NRW ist es dabei wichtig, dass die Veranstaltungen seitens des feuerwehrdienstlichen Verantwortlichen angeordnet sind und vom "ausdrücklichen Willen des Brandschutzes" getragen werden.

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