Mitglieder der Ehrenabteilung sind bei der FUK NRW versichert
Die Mitglieder der Ehrenabteilung sind genauso wie die Mitglieder der Jugendfeuerwehren und der aktiven Abteilung bei der FUK NRW versichert. Sie genießen Versicherungsschutz bei der FUK NRW allerdings nur noch im Rahmen der versicherten Tätigkeiten, zu denen sie dann noch herangezogen werden dürfen. Versichert sind sie zum Beispiel bei Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Feuerwehr, aber nicht mehr bei Einsätzen.
Einsätze gehören nicht mehr zu den Aufgaben
Oft erreicht die Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (FUK NRW) aus den Reihen der Feuerwehr-Leitungen die Frage: "Wir haben da einen Kollegen, der jetzt 60 wird und nun in die Ehrenabteilung wechselt. Können wir ihn nicht trotzdem noch einsetzen? Er ist besonders erfahren und möchte gerne noch weitermachen." Leider erlaubt dies allerdings der gesetzliche Rahmen nicht.
Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
Da die Feuerwehrleute nach den dienstrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein Westfalen mit Vollendung des 60. Lebensjahres als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssen, gilt der Versicherungsschutz für diesen Dienst nicht mehr. Sie sind dann Mitglieder der Ehrenabteilung und dürfen nicht mehr zu Tätigkeiten herangezogen werden, die der aktiven Wehr vorbehalten sind. Das heißt, dass sie nicht bei Einsätzen mitfahren dürfen –, weder im Löschdienst noch als Fahrer eines Einsatzwagens.
Für die Angehörigen der Ehrenabteilung der einzelnen Wehren sollten die Aktivitäten zur Erhaltung und Förderung der Kameradschaft im Mittelpunkt stehen. Deshalb sind sie selbstverständlich unfallversicherungsrechtlich geschützt, wenn sie an betrieblichen Veranstaltungen teilnehmen, die die Feuerwehr trägt und fördert oder die dem Zweck dienen, die Verbundenheit mit der aktiven Wehr zu fördern.
Wege zu Veranstaltungen sind versichert
Dies gilt unbestritten für Jahreshauptversammlungen, aber auch für solche Veranstaltungen der Feuerwehr, zu denen die Wehrleitung die Mitglieder der Ehrenabteilung insgesamt eingeladen hat. So zum Beispiel beim Tag der offenen Tür oder bei Ausflügen der gesamten Feuerwehr.
Versichert sind auch alle Wege, die mit den oben genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen. Bei Unsicherheiten über den Versicherungsschutz bei einer Veranstaltungen steht die FUK mit Rat zur Seite. Unter der Telefonnummer 0211 977989 20 erhalten Sie weitere Informationen.

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