Halogenhandscheinwerfer: Bei Explosionsgefahr nicht verwenden

In Bereichen mit gefährlicher, explosionsgefährdeter Atmosphäre sollten Halogenhandscheinwerfer des Typs "HALO 4 Ex" nicht mehr verwendet werden. Das meldet das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Grund: Eine Prüfung des TÜV Nord hat gezeigt, dass die Halogenhandscheinwerfer dieses Typs nicht mit dem Prüfmuster übereinstimmen – und damit auch nicht mit den Anforderungen der EG-Baumusterprüfbescheinigung.

Hier finden Sie das Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt im Wortlaut und eine Anlage dazu (als PDF):

Schreiben_Regierungspräsidium Schreiben_Regierungspräsidium
Anlage Anlage