Selbstverwaltung: Versicherte und Beitragszahler bestimmen mit
Die Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (FUK NRW) ist selbstverwaltet. Dieses System hat sich seit langem bewährt. Der Grundgedanke der sozialen Selbstverwaltung ist einfach und wirkungsvoll: Die Betroffenen regeln ihre Angelegenheiten selbst. Das heißt: Die Versicherten, also die Freiwilligen Feuerwehrleute, und die Arbeitgeber, also die Kommunen als Beitragszahler, bestimmen den Kurs der FUK NRW. Sie tun dies über ihre ehrenamtlichen Repräsentanten in den Selbstverwaltungsorganen. Hinter dem Begriff „Selbstverwaltung“ verbirgt sich demnach ein Stück Demokratie im Sozialstaat.
Für sechs Jahre gewählt
Die Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung – das Parlament der FUK NRW – und der Vorstand. Wer sie ehrenamtlich repräsentieren soll, bestimmen Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre bei der Sozialwahl. Die Vertreterversammlung ist paritätisch besetzt: Sie besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Bei der FUK NRW sind dies jeweils acht.
Die Sozialwahl lief im Jahr 2005 ganz ohne Wahlkampfgetöse ab. Da von Versicherten und Arbeitgebern nicht mehr Bewerber ernannt wurden, als Plätze vorhanden waren, spricht man von einer Friedenswahl. Die Vertreterversammlung wählte anschließend den ehrenamtlichen Vorstand, dem je vier Mitglieder der Versicherten- und Arbeitgeberseite angehören.
Zentrale Aufgaben
Die Selbstverwaltung nimmt zentrale Aufgaben wahr: Die Mitglieder der Vertreterversammlung beschließen den Haushalt und legen die Höhe der Beiträge fest. Außerdem erlassen sie die Unfallverhütungsvorschriften, beschließen die Satzung und kontrollieren den ehrenamtlichen Vorstand und die hauptamtliche Geschäftsführung. In Ausschüssen für Prävention, Rente, Rechnungsprüfung und für Widersprüche setzen sie sich für die Belange der Versicherten ein.

Wichtige Formulare
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